19.11.2015 - 10 Beratung zum aktuellen Sachstand Errichtung und...

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Wortprotokoll

Der Umfang und Inhalt der vorliegenden Bauantragsunterlagen wird nach wie vor als inhaltlich unzureichend bemängelt. Die vorliegenden Unterlagen nehmen nur unzureichend oder keinen Bezug auf die u. a. angrenzende Wohnbebauung, Brandschutz, Schallschutz, Havariepläne sind nicht dargestellt, eine Gefahrenanalyse fehlt. Die ergänzten Unterlagen bringen keine neuen Erkenntnisse. Es ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung einzufordern.

Die Feuerwehr sollte über das Vorhaben informiert werden. Geprüft werden muss ob die Auflagen aus der Baugenehmigung des BHKW erfüllt wurden.

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB kann aus den vor genannten Gründen nicht erteilt werden.

Damit gilt das gemeindliche Einvernehmen als nicht erteilt.

 

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Abstimmungsergebnis:

7Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

Damit gilt das gemeindliche Einvernehmen als nicht erteilt