19.11.2015 - 9 Gemeindliches Einvernehmen zur Erweiterung eine...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bauherr möchte über eine Bauvoranfrage klären, ob die Erweiterung des Lebensmittel-Discounters in der Weinbergstraße auf eine Verkaufsfläche von 1.000 m² planungsrechtlich zulässig ist.

 

 

 

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Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid (25 0411 0014 BV 150251) wird erteilt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

6Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

1Enthaltungen

Das gemeindliche Einvernehmen gilt damit als erteilt

 

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Anlagen zur Vorlage