15.10.2015 - 6 Abwägungsbeschluss zum B-Plan Nr. 10 "Wochenend...

Reduzieren

Wortprotokoll

Zu diesem Thema ist Frau Rother vom Planungsbüro anwesend und macht zum Verfahren und zur Historie die wesentlichen Angaben. Die Vorbereitung der Abwägungsunterlagen kann mit folgenden Ergänzungen/Änderungen der Stadtvertretung zur Beschlussfassung empfohlen werden:

Änderung der Festsetzung Teil B-Text Nr. 1.1-gestrichen wurde hier „ mit Ausnahme auf den Flurstücken 44/3, 43/5, 43/6 und 46/1“ – ohne diese Aufzählung ist die Festsetzung eindeutig

Diese Änderung betrifft:

- den Teil B-Text auf der Planzeichnung

- die Begründung die Seite 7

- Die Anlagen zur Abwägung hier die des Landkreises LUP und die Zusammenfassung der Abwägung (auch den Landkreis)

Ergänzt wurden in der Abwägung des Landkreises LUP (FD Bauordnung) und gleichzeitig auch in der Zusammenfassung die Aktenzeichen zu den genannten Urteilen

 

Frau von Hülst kritisiert die nicht zufriedenstellende Abwasserproblematik. Ein Anschlusszwang ist erst dann durchsetzbar, wenn das erforderliche Netz vorhanden ist. Dies sollte im Verfahren mit behandelt werden. Diese Problematik ist weiter zu verfolgen, der Anschluss an einen Abwasserkanal war immer gewollt.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der Auslegung des B-Plans Nr. 10 „Wochenendhausgebiet Basthorst“ der Stadt Crivitz vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden folgende Stellungnahmen:

- Landkreis Ludwigslust – Parchim

-  Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

- StALU Westmecklenburg

- Landesamt für Innere Verwaltung MV – Vermessungsamt

-  ein Bürger

 

b)      folgende Stellungnahmen mit Hinweisen werden zur Kenntnis genommen:

-          Landkreis Ludwigslust – Parchim

-          Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

-          WEMAG

-          Landesamt für Kultur und  Denkmalpflege

 

c)       Die Nachbargemeinden haben ihre Zustimmung erteilt.

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt abschließend über die Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß der vorliegenden Zusammenstellung.

 

  1. Das Ergebnis der Abwägung ist den Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise zu diesem Planvorhaben vorgebracht haben, mitzuteilen.

 

 

Unter Berücksichtigung der vor genannten Ergänzungen/Änderungen, auch in der Beschlussvorlage, wird diese der Stadtvertretung zur Beschlussfassung empfohlen.

=> Abstimmungsergebnis Bauausschuss: 4 Ja-Stimmen/0/0

=> Abstimmungsergebnis OTV Gädebehn: 2 Ja-Stimmen/0/0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage