15.10.2015 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr Ulrich bittet um Antwort auf seine Fragen aus der letzten Sitzung. Frau Prieske beantwortet diese wie folgt:.

Die Vergabe zum Abbruch der ehemaligen SPAR Kaufhalle einschließlich ehemaliger Verkaufspavillon mit Nebengebäude wurde in der letzten SV Sitzung am 28.09.2015 beschlossen. Die Abbrucharbeiten werden noch dieses Jahr durchgeführt. Den Auftrag hat die Firma Gollan Recycling erhalten.

 

Der Marktplatz wird vorübergehend als Parkplatz genutzt. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor.

 

Die Umsetzung des Beschlusses zum Ersatzneubau einer Kindertagesstätte wird im Rahmen der Vorbereitung zum Haushalt 2016 hinsichtlich der Finanzierbarkeit geprüft.

 

Herr Gottschalk merkt an, dass der Haushalt derzeit die Finanzierung eines Neubaus nicht hergibt.

 

 

Die Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms ist überarbeitet wurden. Diese wurde in der SV Sitzung am 28.09.2015 vorgestellt, diskutiert und beschlossen.

 

Herr Ulrich informiert, dass in der Zeit vom 09.10.2015 bis 12.10.2015 (Wochenende) im Bürgerhaus Licht gebrannt hat und weist auf die hier entstandenen Kosten hin.

 

Herr Ulrich erklärt, dass die Entscheidung zur Einfriedung des neuen Parkplatzes am Amtsgebäude mit einer Hecke nicht in Übereinstimmung steht mit den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes. Danach ist der Stadtkern zu erhalten und damit die Einfriedung mit einer Mauer begründet.

 

Herr Ulrich gibt ergänzende Informationen zu den Antragsunterlagen für die unter Tagesordnungspunkt 10 zu beratende Flüssiggasanlage in der Neustadt (Heizwerk). Seine Empfehlung ist, dem Vorhaben aufgrund der mangelhaften und unvollständigen Antragsunterlagen nicht zuzustimmen. Er begründet seine Empfehlung damit, dass wesentliche Belange wie

die Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung, die Kumulierung mit anderen angrenzenden Bereichen, die Ermittlung der Schallimmissionswerte knapp unter der Grenze zur Umweltverträglichkeitsprüfung, Belange des Brandschutzes unzureichend oder gar nicht berücksichtigt sind. Die Stadt sollte hier die Forderung zur Umweltverträglichkeitsprüfung stellen, die Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt ist nicht aussagekräftig genug.

=> Die weitere Beratung erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt 10.