20.08.2015 - 11 Information und Beratung zum Sachstand Muchelwi...

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Wortprotokoll

Für die kommende Stadtvertretersitzung am 24.08.2015 wurde eine BV für einen Teileinziehungsbeschluss zu Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Ortslage Muchelwitz erarbeitet.

Frau Brusch-Gamm macht einige Ausführungen zur Historie des Ausbaus des Muchelwitzer Weges. Der Weg wurde in zwei Bauabschnitten ausgebaut. Der Ausbau des 1. BA erfolgte von Ortsausgang Pinnow bis Ortsausgang Muchelwitz. Der 2. BA erfolgte von Ortsausgang Muchelwitz bis zur Einmündung in die Gädebehner Straße. Die Problematik hier ist, dass es für beide Bauabschnitte unterschiedliche Förderungen gab. Der erste BA wurde für die touristische Nutzung gefördert mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h und einer Tonnagebegrenzung auf 7,5 Tonnen. Die entsprechenden Schilder standen wohl auch, sind dann mit der Fertigstellung des 2. BA entfernt wurden. Dieser 2. BA wurde entsprechend den Richtlinien des ländlichen Wegebaus ausgebaut und gefördert. Die Tonnage liegt hier bei 40 Tonnen eine Geschwindigkeitsbegrenzung gab es nicht. Zwischenzeitlich gilt auf diesem Abschnitt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h. Durch die Ausschilderung an der B321 (Kreuzung Pinnow/Sukow) nach Gädebehn und Basthorst bekam der Weg von Pinnow bis zur K 114 eine überörtliche Bedeutung. Die Ausschilderung ist in Zusammenhang mit der BUGA erfolgt. Eine Tonnagen und Geschwindigkeitsbegrenzung war so nicht mehr genehmigungsfähig. Mehrere entsprechende Anträge wurden abgelehnt.    

Es gibt jetzt auf Anfrage eine Stellungnahme vom Energieministerium. In der Stellungnahme wird die Aussage getroffen diese Schilder an der B321 wieder zu entfernen. Somit hat der Muchelwitzer Weg keine überörtliche Bedeutung mehr und eine Tonnagebegrenzung auf 7,5 Tonnen wäre zulässig.

Die Durchsetzung diese Tonnagebegrenzung und 30 km/h in der Ortslage Muchelwitz ist dringend weiter zu verfolgen. Zu prüfen ist wie die Bestimmungen des Zuwendungsbescheides 1. BA noch durchzusetzen sind.

Zu prüfen ist auch die Durchsetzbarkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h auf dem Straßenabschnitt Ortsausgang Pinnow bis Ortseingang Muchelwitz.

Herr Lange bittet um Prüfung ob es rechtlich möglich ist, auf den Verkehrsschildern die Benutzung der Straße auf „Anlieger“ zu beschränken und nicht auch auf den Land- und Forstwirtschaftsverkehr.

Frau von Hülst führt aus, dass die OTV Gädebehn die Problematik der Geschwindigkeits- und Tonnagebegrenzung schon über einen langen Zeitraum intensiv verfolgt. Die OTV empfiehlt die Bestätigung der Beschlussvorlage an den Bauausschuss und die SV.

 

Empfehlung an die SV: Bestätigung der Beschlussvorlage mit der Ergänzung der Beschilderung.                                            Abstimmung: 7 Ja-Stimmen/0/0

 

 

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