21.03.2019 - 5 Billigung der Sitzungsniederschrift der vorange...

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Wortprotokoll

 

Der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung wurde zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen/0/2 Enthaltungen

Somit gilt die Sitzungsniederschrift der vergangenen Sitzung als bestätigt.

 

Protokollkontrolle:

Wie in der Einwohnerfragestunde bereits erwähnt wurde, wurde die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie im RREP W-M für die Träger Öffentlicher Belange bis zum 10.05.2019 verlängert.

 

Das Thema Regenwasser, zu dem viele Fragen zu diskutieren sind wird heute nicht behandelt. Vom Amt, Amt für SGE, und dem ZVSU stand für die heutige Sitzung kein Mitarbeiter zur Verfügung.

 

Die Baumfällungen auf den Baufeldern in der Neustadt wurde in der letzten Stadtvertretersitzung ausgewertet. Mit weiteren Fragen kann man sich an Herrn Wiese vom Amt für SGE wenden.

Die Fällarbeiten wurden inclusive der Entsorgung ausgeschrieben und beauftragt.

Herr Karl ergänzt, dass die Beräumung abgeschlossen ist.

 

Markierung der Stellflächen in der Großen Straße

Die Markierung (3 Stellflächen) wurde bereits letztes Jahr beauftragt.

Sobald diese erfolgt ist, wird die zeitliche Begrenzung wird mit dem Zusatz „… in gekennzeichneten Flächen“ beschildert.

 

Prüfung einer Geschwindigkeitsbegrenzung 30 kmh in der Großen Straße im Bereich der

zusätzlich eingerichteten Parkplätze

Seitens des Mitarbeiters im Amt Crivitz wird eine Begrenzung auf 30 kmh für nicht durchsetzbar gehalten. Die Unfälle in diesem Bereich sind offensichtlich auf mangelnde Sorgfalt beim Ausparken zurückzuführen.

Es gilt die StVO, insbesondere §3 bezüglich der zulässigen Geschwindigkeit von 50 kmh.

 

Grundstückswert in der Lindenallee

Frau Prieske informiert, dass in BA-Sitzung am 15.03.2018 über einen möglichen Grundstückspreis gesprochen wurde und wie der errechnet werden könnte.

Es gab keine Beschlussfassung und keine Empfehlung.

Anmerkung Amt für SGE: Nach der Korrektur des Buchwertes auf einen aktuell angemessenen Marktwert von 38,50 €/m² durch das Amt Crivitz, Abt. Finanzen, wurde unter Berücksichtigung der zukünftig zu erwartenden Kosten (Baufeldfreimachung, Artenschutz ect.) im März 2018 von einem Wert von 54,00 €/m² ausgegangen.

Im Ergebnis der geführten Verhandlungen mit dem Investor wurde vereinbart, dass dieser die Kosten zur Nutzbarmachung des Grundstücks übernimmt. Da somit die o. g. zu erwartenden Kosten nicht berücksichtigt werden mussten und eine schnellere Abwicklung des Kaufvertrages zu erwarten war, erfolgte eine Veräußerung zu einem Preis von 41,00 €/m² gemäß Beschluss der Stadtvertretung.

 

Die Problematik, Licht im Umspannwerk wurde weitergegeben.

 

Grundstücksauffahrt Franiel in der Straße am Gütherbahnhof=> wird noch einmal nachgefragt.

 

Breitbandausbau

Frau Prieske verliest die aktuelle Information zum Stand Breitbandausbau vom 06.03.2019 :

1. In der letzten Instanz (Bundesnetzagentur) hat die Telekom im letzten Jahr Widerspruch eingelegt. Dadurch wurden Nachbesserungen erforderlich. Die Herausgabe neuer, höherer Anforderungen an das Breitbandnetz durch die Bundesregierung im Juli letzten Jahres hat man dann zum Anlass genommen, die alte Ausschreibung entsprechend nachzubessern.

2. Es wurde ein ergänztes Bewerbungsverfahren eröffnet, bei dem die Bewerber, die bereits ein Angebot abgegeben hatten, sich nicht nochmals bewerben mussten. Terminfrist für die Bewerbung war: 14.11.2018

3. Anschließend wurden alle Bewerber aufgefordert, ein ergänztes bzw. neues Angebot abzugeben. Submissionstermin: 11.03.2019!

4. Herr Falk (Breitbandkoordinator Landkreis LUP) hat bestätigt, dass anschließend die Angebote rechnerisch und technisch ausgewertet werden und ab 08.04.2019 Bietergespräche stattfinden sollen. 5. Sobald der Zuschlag erteilt werden kann (frühestens 07.05.2019 – 10 Tage nach Versand der elektronischen Absagen), werden in den betreffenden Gebieten Einwohnerversammlungen durchgeführt. Dieser Termin kann nur gehalten werden, sofern keine der Firmen, die eine Absage erhalten haben innerhalb der Frist Widerspruch einlegen.

Im 2. Call steht das Projektgebiet Crivitz an erster Stelle, dazu gehört auch die Stadt Crivitz.