21.02.2019 - 10 Beratung zum aktuellen Stand der Benutzungs- un...

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Wortprotokoll

Der § 2 Absatz 6 muss unverändert lauten: Die Nutzung durch Parteien, Vereine, Verbände, Bürgerinitiativen und Menschen, die militaristisches, menschenverachtendes, jugendgefährdendes oder rassistisches Gedankengut verbreiten, ist ausgeschlossen.

Weitere Anmerkungen gibt es nicht. 

 

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Abstimmungsergebnis:

6Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

 0Enthaltungen