25.04.2019 - 13 Beschluss zur Gestaltungsempfehlung des Friedho...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gemeinde Tramm
- Datum:
- Do., 25.04.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anke Podszus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr von Walsleben erläutert diesen Beschluss, beantwortet die gestellten Fragen und verliest die Beschlussvorlage.
Des Weiteren berichtet Herr von Walsleben, dass es immer häufiger Anfragen von Bürgern gibt, die die „normalen“ Grabstellen vor der vertraglich geregelten Nutzungs- bzw. Ruhezeit von 25 Jahren abräumen möchten. Hier stellt sich jetzt die Frage, ob dieses ermöglicht werden soll. Für die Restliegezeit muss dann die Gemeinde die Pflege übernehmen. Dazu müsste eine Pflegegebühr vom Nutzer erhoben werden.
Nach einem kurzen Meinungsaustausch besteht Einigkeit, dass dieser Punkt ggf. in die Satzung mit aufgenommen werden soll.
Auftrag Amt: 1. Prüfen, ob eine vorzeitige Beräumung der Grabstelle möglich ist
2. Erarbeitung einer Änderung der Satzung, die einen solchen Fall der vorzeitigen Grabstellenberäumung regelt (incl. Zahlung einer Friedhofunterhaltungsgebühr für die Restliegezeit).
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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438 kB
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