18.02.2019 - 12 Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Brusch-Gamm verliest den Beschlussvorschlag. Der Haupt- und Finanzausschuss hat eine Beschlussempfehlung gegeben. Es gibt keine Hinweise aus dem Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung. Frau Brusch-Gamm stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hebt den Aufstellungsbeschluss vom 10.10 2016 auf.
  2. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr.1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ der Stadt Crivitz mit dem geänderten Geltungsbereich. Planungsziel ist weiterhin die Änderung der bisher zulässigen Zeilenbebauunug zu einer Einzelhausbebauung.
  3. Das Planverfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne eine Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB durchgeführt.
  4. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz billigt den vorliegenden Vorentwurf und führt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durch öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durch. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf beteiligt.
  5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

14Ja – Stimmen

  0Nein – Stimmen

  0Enthaltungen

Damit ist der Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des B-Planes Nr.1/91 einstimmig gefasst.

 

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Anlagen zur Vorlage