13.11.2018 - 11 Begrüßungsgeld für Neugeborene

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr von Walsleben erläutert diesen Beschluss und verliest die Beschlussvorlage.

 

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeinde Tramm beschließt die Zahlung von Begrüßungsgeld für Neugeborene unter Einhaltung folgender Voraussetzungen:

  • Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde.
  • Das Begrüßungsgeld ist von den Eltern formlos beim Bürgermeister oder beim Amt Crivitz (Wirtschaftsamt) zu beantragen. Eine Kopie der Geburtsurkunde ist dem Antrag beizufügen.
  • Die Höhe des Begrüßungsgeldes beträgt einmalig 250,00 € pro Kind.
  • Zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes müssen beide Elternteile mit Ihrem gemeinsamen Wohnsitz in der Gemeinde Tramm gemeldet sein.
    Dieser Wohnsitz muss die Hauptwohnung sein. Zweit- und Nebenwohnungen gelten hier nicht als Wohnsitz.
  • Die Familie soll die Absicht haben, eine längere Zeit in der Gemeinde wohnhaft bleiben zu wollen.
  • Über Ausnahmen, Härtefallregelungen und im Zweifelsfall entscheidet der Bürgermeister.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

7Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2089&TOLFDNR=31984&selfaction=print