01.11.2018 - 10 Beratung zum Begrüßungsgeld
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Do., 01.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr von Walsleben berichtet, dass es für die Gewährung des Begrüßungsgeldes keine konkreten Vorgaben gibt und es somit leicht zu Missbrauch kommen kann. Aus diesem Grund sollte die Gemeinde entsprechende Regeln hierzu beschließen. Durch den Bauausschuss werden hierzu folgende Anregungen/Regeln benannt und der Gemeindevertretung empfohlen:
- Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde.
- Das Begrüßungsgeld ist von den Eltern formlos beim Bürgermeister oder beim Amt Crivitz (Wirtschaftsamt) zu beantragen. Eine Kopie der Geburtsurkunde ist dem Antrag beizufügen.
- Die Höhe des Begrüßungsgeldes beträgt einmalig 250,00 € pro Kind.
- Zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes müssen beide Elternteile mit ihrem gemeinsamen Wohnsitz in der Gemeinde Tramm gemeldet sein.
- Dieser Wohnsitz muss die Hauptwohnung sein. Zweit- und Nebenwohnungen gelten hier nicht als Wohnsitz.
- Die Familie soll die Absicht haben, eine längere Zeit in der Gemeinde wohnhaft bleiben zu wollen.
- Über Ausnahmen, Härtefallregelungen und im Zweifelsfall entscheidet der Bürgermeister.
