27.11.2018 - 12 Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Erläuterung von Herrn Zapf. Dem Antrag wird mit den genannten Änderungen aus dem Bauausschuss zugestimmt.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow stimmt dem Antrag zur Herstellung einer Grundstückszufahrt unter folgenden Bedingen zu:

  1. Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
  2. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.
  3. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.
  4. Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser dar nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.
  5. Die notwendigen Abstandsflächen zu den vorhandenen Ausgleichspflanzungen sind einzuhalten.
  6. Es darf durch den Ausbau der Zufahrt kein Stellplatz im öffentlichen Raum entfallen. Ggf. ist die Ausfahrt ausgehend von der beantragten Breite zu verkleinern (z.B. auf 4,65m o.ä.)

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

11Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage