20.11.2018 - 11 Anfragen und Informationen

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Wortprotokoll

Der öffentliche Weg zu mehreren Grundstücken am Binnensee ist vor einigen Jahren für den öffentlichen Verkehr eingezogen worden. Ein Grundstückseigentümer ist im Sommer wegen illegalen Befahrens des Weges angezeigt worden. Das ist nicht im Interesse der Gemeinde. Jeder Grundstückseigentümer soll ungehindert und sanktionsfrei sein Grundstück erreichen können.

Dazu wird das Ordnungsamt durch den Bauausschuss der Gemeinde beauftragt kurzfristig eine Regelung für die Anlieger zu ermöglichen. Das kann eine Zusatzschild: Frei für Anlieger oder eine Ausnahmegenehmigung für die Anlieger sein.

 

 

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