26.06.2018 - 6 Beratung zur Beschränkung eines Teilabschnittes...

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Wortprotokoll

Nach Beratung der vom Amt mitgeteilten Möglichkeiten verständigt sich die OTV wie folgt:

 

Zur Vermeidung von Fahrzeugverkehr soll der zum Landhaus Kladow abzweigende Teil des Parkwegs in Kladow, an dem es lediglich zwei Anlieger gibt, als Sackgasse gekennzeichnet werden. Neben der bereits vorhandenen Beschilderung (Sackgasse) soll an dem Abzweig im Wald ein weiteres Sackgassenschild aufgestellt werden. Eine ergänzende Beschilderung zur  Durchlässigkeit für Radfahrer und Fußgänger hält die OTV für entbehrlich. Die tatsächliche Sperrung des Parkweges im Bereich hinter den zwei Anliegergrundstücken soll durch die FFW Gädebehn erfolgen, um eine Befahrbarkeit im Einsatzfall sicherzustellen. 

 

=> Das Amt (Herr Hahn) wird gebeten, das Erforderliche zur Umsetzung zu veranlassen.