13.08.2018 - 9 Gemeindliches Einvernehmen zur Nutzung von Brac...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Brusch-Gamm führt aus, dass die Vorhaben bereits im Bauausschuss und im Haupt-und Finanzausschuss beraten wurden.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Erichtung des Sinnesgartens und der Technik- und Carportgebäude in Zuordnung zum Altenheim zu erteilen.

 

Die geplante Errichtung der beiden Wohngebäude wird grundsätzlich seitens der Stadt unterstützt, jedoch sind die Gebäude und der Parkplatz im Außenbereich nach § 35 BauGB an dem derzeitigen Stadtort nicht zulässig. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

 

Es wird ein Beratungstermin empfohlen, evtl.gemeinsam mit dem FD Bauordnung des Landkreises LWL-PCH, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

13Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1977&TOLFDNR=29202&selfaction=print