02.06.2015 - 8 Zeitpunkt des Wechsels von der Kindergartenbetr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

  Die Hortbetreuung im August 2015 beginnt gemäß §2, Abs.4 KiföG MV am 31.08.2015. Die Stadtvertretung wird für den einen Tag im Monat August den halben Monatsbeitrag laut §6, Abs. 2 der Gebührensatzung und Benutzungsordnung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Stadt Crivitz nicht erheben.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

7Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

Der Ausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, diesen Beschluss zu fassen.

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=196&TOLFDNR=2602&selfaction=print