02.06.2015 - 8 Zeitpunkt des Wechsels von der Kindergartenbetr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 02.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Claudia Hardtstock
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Hortbetreuung im August 2015 beginnt gemäß §2, Abs.4 KiföG MV am 31.08.2015. Die Stadtvertretung wird für den einen Tag im Monat August den halben Monatsbeitrag laut §6, Abs. 2 der Gebührensatzung und Benutzungsordnung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Stadt Crivitz nicht erheben.
