04.12.2018 - 7 8. Satzung zur Änderung der Gebühren- und Benut...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di, 04.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Christin Wellnitz
Wortprotokoll
Aufgrund der Personalkostenanpassung ergeben sich für die Kita „Marienkäfer“ Wessin ab 01.01.2019 höhere Gemeinde- und Elternanteile. (ca. 30,00 € pro Monat)
Herr Gottschalk kann diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen, da sich die Erhöhung nur auf den Gemeinde- und Elternanteil und nicht auf die Landes- und Kreismittel erstreckt.
Auftrag an das Amt:
Ist eine erneute Beschlussfassung durch die Stadtvertretung nötig, falls zum 01.01.2019 die Landes- und Kreismittel neu festgelegt werden?
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die 8. Satzung zur Änderung der Gebühren- und Benutzungssatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Crivitz und unterzeichnet den Leistungsvertrag mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim zur Personalkostenanpassung für die Kindertagesstätte „Marienkäfer“ Wessin für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019.
Die Ausschussmitglieder empfehlen der Stadtvertretung dem Beschlussvorschlag ihre Zustimmung zu geben.
Abstimmungsergebnis:
3Ja – Stimmen
1Nein –Stimmen
0Enthaltungen
Frau Brusch-Gamm informiert darüber, dass ab Januar 2019 die Betreuungskosten ab dem 2.Geschwisterkind vom Land M-V übernommen werden sollen. Die Richtlinie dazu liegt noch nicht vor. Sie ist vom Landkreis Ludwigslust-Parchim nach Verabschiedung des Gesetzes zu erarbeiten. Der Zeitpunkt der Umsetzung ist derzeit noch nicht bekannt. Daher schlägt sie vor, eine Übergangsregelung durch die Stadtvertretung bestätigen zu lassen, damit die Eltern bereits ab Januar 2019 von der Ermäßigung profitieren können.
Sie wird vom Fachbereich Kita/Jugend/Schule dazu Informationen einholen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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