04.12.2018 - 6 Beratung zum Aufbau eines Präventionskonzeptes ...

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Wortprotokoll

Frau Torbahn hat im Anschluss an das Ergebnis der vorangegangenen Sitzung damit begonnen Fakten zu sammeln. Sie schlägt vor, folgende Vertreter in die Präventionsarbeit einzubeziehen:

-          Vertreter der Bildungs- und Kindertageseinrichtungen, einschließlich der Schulsozialarbeiter;

-          die Stadtvertretung (Mitglied des Ausschusses); die Bürgermeisterin; 

-          Amt Crivitz, Ordnungsamt

-          Landkreis Ludwigslust-Parchim, Jugendamt

-          die Eltern

-          ÖPNV

-          Bibliothek

-          Theater Parchim und Schwerin

-          Vertreter der Vereine und Trainer

-          die Kirche

-          ortsansässige Unternehmer

-          Gesundheitswesen(Ärzte und Krankenkassen)

-          die Polizei

-          Stiftungen

-          die Justiz (Staatsanwälte)

-          Seniorensicherheitsberater

-          Wohngruppe des DRK

-          Diakonie Neues Ufer (Tafel, Kleiderkammer)

 

Herr Gottschalk schlägt vor zunächst eine „Kern“ – Arbeitsgruppe zu bilden, damit Schwerpunkte und Zielgruppen erarbeitet werden können.

Dieser Vorschlag findet Zustimmung.

 

Die Kerngruppe soll dann weitere Schritte beraten und zunächst aus folgenden Mitgliedern bestehen:

-          Schulsozialarbeiter

-          Ordnungsamt

-          Polizei

-          Staatsanwaltschaft

-          Bürgermeisterin

-          Stadtvertretung/Mitglied des Ausschusses

-          Kirche

-          Leiter der Schulen und Kindertageseinrichtungen

Frau Torbahn trägt weiter Kontaktdaten und –adressen von Ansprechpartnern zusammen; z.B. von der Kriminalpolizeiinspektion, vom Sozialministerium M-V, Herr Wergien; Projekt „Papilon“ und weitere

 

Zu Beginn der Arbeit soll das Thema Vandalismus aufgegriffen werden und die Entwicklung einer Grundstruktur erfolgen.

 

In der Ausschusssitzung im Januar 2019 ist ein Vertreter aus dem Ausschuss für die Kerngruppe festzulegen.

 

Auftrag an das Amt:

Welcher Fachbereich ist für die Begleitung der Präventionsarbeit zuständig?