05.04.2018 - 6 Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschlus...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wacker erläutert die Notwendigkeit des Beschlusses, der gleichzeitig die Grundlage zur Abrechnung von Straßenausbaubeiträgen bildet. Erst wenn alle Voraussetzungen wie im Beschluss dargelegt vorliegen, beginnt die 4jährige Verjährungsfrist.

Folgende Änderungen sind im Beschluss vorzunehmen:

10. Abschnitt: OT Bahlenhüschen Die Straße heißt „Am Wald“ und nicht „Am Berg“

6. Abschnitt: Es muss Anlage 2 heißen, nicht 8. 

Herr Wacker  erklärt auf Anfrage ferner, dass die Gemeinde aufgrund der gesetzlichen Grundlagen (KAG MV) verpflichtet ist, Straßenausbaubeiträge zu erheben. 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Tramm beschließt für die abgeschlossene Baumaßnahme „Beleuchtung Tramm und Beleuchtung Bahlenhüschen“ gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung, Ausbaubeiträge selbstständig zu erheben und für die Baumaßnahmen folgende Abschnitte/Anlagen zu bilden:

 

1. Abschnitt/Anlage: Hauptstraße L1009 und K 30 zwischen L1009 und Abzweig Molkereistraße (Anlage 1 der Beschlussvorlage) Hauptverkehrsstraße

 

2. Abschnitt/Anlage:Hauptstraße K 30 von Molkereistraße bis Ortsausgang in Richtung Göhren (Anlage 1 der Beschlussvorlage) Hauptverkehrsstraße

 

3. Abschnitt/Anlage:Hauptstraße „Kohlenstraße“ von K 30 bis Ende Bebauung (Anlage 1 der Beschlussvorlage) Anliegerstraße

 

4. Abschnitt/Anlage:Hauptstraße „Um die Kirche“ von K 30 bis Lewitzstraße

(Anlage 1 der Beschlussvorlage) Anliegerstraße

 

5. Abschnitt/Anlage:Lewitzstraße von K 30 bis Ortsausgang Richtung Rusch (Anlage 1 der Beschlussvorlage) Innerortsstraße

 

6. Abschnitt/Anlage:Molkereistraße von K 30 bis Ende der Bebauung

(Anlage 2 der Beschlussvorlage) Anliegerstraße

 

7. Abschnitt/Anlage:Settiner Straße von K 30 bis Ende der Bebauung

(Anlage 2 der Beschlussvorlage) Anliegerstraße

 

8. Abschnitt/Anlage:Blaue Straße vom Abzweig Settiner Straße bis Ende Wohnbebauung (Anlage 2 der Beschlussvorlage) Anliegerstraße

 

9. Abschnitt/Anlage:Hauptstraße „Am Sportplatz“ von L 1009 bis Ortsausgang Richtung Ruthenbeck (Anlage 2 der Beschlussvorlage) Anliegerstraße

 

10. Abschnitt/Anlage: OT Bahlenhüschen, Zum Forsthof und Am Wald, gesamte Ortslage innerorts (Anlage 3 der Beschlussvorlage) Anliegerstraße

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

8Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage