21.03.2018 - 8 Beratung zur Nutzungs- und Entgeltordnung zur N...

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Wortprotokoll

Frau Reinke erläutert, dass es in keiner Satzung der Stadt steht, dass die Schulleiterin Räume vergeben kann.

Frau Brusch-Gamm erwidert, dass dies im Schulgesetz steht. Herr Döhring ergänzt den § 39.

    Das Amt wird gebeten das Gesetz zu prüfen und rauszufinden, ob dort auch eine Gebührenhöhe steht.

Alle Räumlichkeiten der Stadt dürfen gemeinnützige Vereine kostenfrei nutzen. Die Musikschule Fröhlich ist aber kein gemeinnütziger Verein. Somit muss diese die Nutzung zahlen.

Es kommt die Idee eines Kooperationsvertrages zur Nutzung der Schulräume mit der Musikschule Fröhlich auf.

    Diese Möglichkeit soll das Amt bitte prüfen.

Frau Brusch-Gamm merk an, dass das Thema auch gerade im Siozialausschuss behandelt wird oder wurde. Herr Gottschalk ergänzt, dass dies im Sozialausschuss abschließend behandelt wurde.

 

Der Kulturausschuss einigt sich, das Thema weiterhin zu beraten und zur nächsten Sitzung soll vom Amt die Möglichkeit eines Kooperationsvertrages geprüft werden.

 

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