21.03.2018 - 7 Beratung zur Benutzungs- und Gebührensatzung de...

Reduzieren

Wortprotokoll

Der Kulturausschuss geht die Satzung mit den eingearbeiteten Änderungen nochmal durch.

Die Anmerkungen sind direkt in die geänderte Fassung eingearbeitet und Anhang des Protokolls.

Herr Gottschalk merkt an, dass er sich bewusst nicht äußert. Er hat schon oft angesprochen, dass die ganze Struktur der Satzung geändert werden muss. Vorrangig sollte es zuerst um den Markt im Ganzen gehen, dann in den darauf folgenden Paragraphen um den Wochenmarkt und Sonderveranstaltungen etc..

 

  • Wichtig ist, dass auf dem Markt alle Veranstaltungen gestattet sein sollen – politische, kulturelle, oder wenn das WEMAG-Mobil z.B. darauf stehen will etc.. Im § 1 sind die Nutzer aufzuzählen.
  • Die räumliche Begrenzung muss auch eingearbeitet werden – gehören die Parkplätze um den Markt auch dazu? Werden also auch hier Standgebühren erhoben? Flurkartenauszug des Marktareals zur nächsten Sitzung hinzufügen.
  • §2 Abs. 5 sollte grundsätzlich verboten sein. Nicht nur der Handel und nicht nur auf dem Wochenmarkt. Die Formulierung aus der Satzung zum Bürherhaus zu verbotenen Sachen soll auch hier eingearbeitet werden.
  • Satzung sinngemäß der Äußerung von Herrn Gottschalk strukturieren.
  • Änderungen zur nächsten Sitztung einarbeiten

Frau Brusch-Gamm erläutert, dass das derzeitige Parken oben auf dem Markt auf eigene Gefahr ist. Dies ist kein gewidmeter Parkplatz.

 

Fraglich ist auch wie die Marktgebühren abgerechnet werden, wenn ein Stand in der Tiefe länger als der laufende Meter breit ist. Hier wird eine Antwort vom Amt erbeten.

 

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1927&TOLFDNR=25695&selfaction=print