08.02.2018 - 6 Informationen/ Mitteilungen aus der Stadtvertre...

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Wortprotokoll

1. Gemeindliches Einvernehmen bzgl. Bauvorhaben Basthorst:

 

a) Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für ein Doppelhaus mit zwei Ferienwohnungen innerhalb des Satzungsbereichs (BV Cri SV 504/17) ist verfristet, da die SV Crivitz nicht fristgerecht eingebunden wurde. Die (fristgerechte) Versagung des Einvernehmens durch den Bauausschuss ist insoweit unzureichend.

 

b) Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Einliegerwohnung, ggf. Ferienwohnung (BV Cri SV 535/17) ist ebenfalls verfristet.

 

In der SV am 30.01.2018 wurde festgelegt, dass die übereinstimmende Position von OTV Gädebehn und Bauausschuss gleichwohl an die Untere Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet wird. Danach wurde dem Neubau eines Betriebsleiterhauses mit Einliegerwohnung zugestimmt, nicht aber der zeitweisen Nutzung als Ferienwohnung, da Satzungsbereich allgemeine Wohnnutzung.

 

(Anmerkung: Die Information zu b) hat das Amt am 09.02.2018 dem Landkreis übermittelt. Die Bmin hat der Unterzeichnerin zugesagt, dafür Sorge zu tragen, dass der Landkreis auch für die fehlende Zustimmung bzgl. a) schriftlich unterrichtet wird.)

 

c.) Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbeu einer Veranda an das vorhandene Wohnhaus Gemarkung Basthorst, Flur 1, Flurstück 2/1 (BV Cri SV 508/17) wurde erteilt.

 

2. Tonnagebegrenzung Muchelwitz

 

Die GV Pinnow hat für Herrn Niebuhr und Herrn Helms eine Ausnahme zur Durchfahrt mit Gülletransportern einstimmig beschlossen. Davon wurde Frau Brusch-Gamm selber erst am 05.02.2018 durch den Landkreis und die Amtsleitung informiert. Seit dem 06.02.2018 rollen wieder die Gülletransporter durch Muchelwitz. Der erforderliche Antrag auf Ausnahmegenehmigung wurde aber bislang beim Amt nicht gestellt.

 

Die OTV ist nicht gewillt, diese Situation hinzunehmen. Sie hält den Beschluss der GV Pinnow für rechtswidrig, da die Ausnahmegenehmigung nach der Einziehungsverfügung und der straßenrechtlichen Anordung nur Anliegern erteilt werden kann. Herr Niebuhr ist definitiv kein Anlieger!

 

Die OTV geht davon aus, dass auf das Schreiben des Bürgerbeauftragten vom 09.11.2017 – wie von dort erbeten – geantwortet wurde oder noch wird. Dabei müsste auch darauf hingewiesen werden, dass die Muchelwitzer Straße tatsächlich nur für max. 7,5 t ausgelegt und gebaut wurde. Die für die Aufrüstung der Straße erforderlichen Geldmittel dürften dann wohl vom Land einzufordern sein.

 

3. Frau Brusch-Gamm wird künftig ihre Bürgermeistersprechstunde jeden 4. Mittwoch im Monat von 16:00 – 18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Kladow abhalten. Die OTV begrüßt dies ausdrücklich!

 

 

 

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