14.11.2018 - 7 Schutzzielbestimmung zur Brandschutzbedarfsplanung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Weinke verliest die Beschlussvorlage für die anwesenden Gäste und erläutert, dass Punkt 1.2 der Anlage A bei der Gefahrenart A (Brand) gestrichen werden kann, da innerhalb des Gemeindegebietes kein Gebäude mit einer Brüstungshöhe von mehr als 8 Meter vorhanden ist.

Wie es nach der Erstellung des Brandschutzbedarfsplans weitergeht kann derzeit noch nicht gesagt werden. Eine Kooperation mit der Nachbarwehr Leezen wäre für Langen Brütz eine Option, wobei das Land solche Kooperationsverträge nicht befürwortet, sondern das Problem eher durch eine Gemeindefusion gelöst haben möchte.

Herr Weinke bittet Herrn Wolpert den Brandschutzbedarfsplan in der Gemeindevertretung vorzustellen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Langen Brütz beschließt, dass die Schutzziele gemäß Anlage A unter Berücksichtigung der Qualitätskriterien, in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VV M-V), bestimmt werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

4 Ja – Stimmen

0 Nein –Stimmen

0 Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1902&TOLFDNR=31406&selfaction=print