04.07.2018 - 8 Annahme einer Spende für die Feuerwehr der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt, die zweckgebundene Spende in Höhe von 500,00 EUR entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

6 Ja – Stimmen

0 Nein –Stimmen

0 Enthaltungen