26.03.2018 - 21 Beratung zur Umsetzung des Beschlusses zu Tonau...

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Wortprotokoll

Frau Brusch-Gamm stellt die Informationsvorlage des Amtes vor. Durch das Amt wurden Datenschutz- und Zustimmungserklärungen an die Stadtvertreter, Ortsteilvertreter und Sachkundigen Einwohner ausgegeben. Von 32 wurden bislang 20 zurückgegeben. Insgesamt haben bislang 14 den Tonaufzeichnungen zugestimmt und 6 haben die Zustimmung nicht erteilt. Sie verliest die Hinweise von Herrn Cordes aus der vorangegangenen Haupt- und Finanzausschusssitzung. Und betont noch einmal, dass die Stadt bis jetzt schon einen Sonderstatus im Amt hat und sehr detaillierte Sitzungsniederschriften angefertigt werden. Für die Tonaufzeichnungen ist eine Verfahrensbeschreibung anzufertigen.

Herr Stadie meldet sich zu Wort und erklärt, dass er seine erteilte Zustimmung revidiert, da das Verfahren für die Tonaufzeichnung schwierig zu händeln ist.

Herr Bardenhagen erklärt, dass er seine Zustimmung erteilt hat. Wenn die Stadtvertretung jedoch keinen Zugriff auf die Aufzeichnungen hat, ist die Aufzeichnung seiner Meinung nach unsinnig.

Frau Glasemann-Ohl ist bei ihrer Zustimmung davon ausgegangen, dass die Tonaufzeichnungen eine Erleichterung für die Protokollanten ist. Da die Protokollführer aber nicht an Tonaufzeichnungen interessiert sind, zieht sie ihre Zustimmung zurück.

Frau Torbahn spricht allen Protokollanten ihren Dank aus. Die Protokollanten sind ihrer Meinung nach in der Lage, den Diskussionsverlauf zusammen zufassen und zu umschreiben. Es wurde die Festlegung getroffen, dass Ergebnisprotokolle zu führen sind. Sie bekräftigt noch einmal ihre Ablehnung und verweist auf die Möglichkeit der Berichtigungen in der Protokollkontrolle.

Frau Prieske betont die Wichtigkeit von sachlichen Protokollen. Sie appelliert an die Ausschussvorsitzenden auf die Sachlichkeit der Niederschriften zu achten. Sie weist auf die Möglichkeit der Vorkontrolle durch die Ausschussvorsitzenden hin.

Herr Gottschalk erinnert noch einmal daran, dass die Niederschriften innerhalb von 2 Wochen den Stadtvertretern und den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden sollen. Seiner Meinung nach sind die Aussagen zum Datenschutz falsch. Er verweist darauf, dass in den NPD-Verbots-Prozessen, Protokolle als Beweise zugelassen wurden. Er zweifelt dir Richtigkeit der Aussage, dass einem das gesprochene Wort noch gehört, an. Seiner Meinung nach wird dies hochgespielt. Er begehrt Auskunft darüber, wer Ergebnisprotokolle festgelegt hat. Für die Stadt Crivitz sind die Regelungen zu den Niederschriften in der Geschäftsordnung der Stadt Crivitz maßgebend.

Frau Brusch-Gamm informiert, dass laut Aussage von Frau Kornath von der Kommunalaufsicht des Landkreises die Regelungen in der Geschäftsordnung der Stadt Crivitz zur Niederschrift Ergebnisprotokollen entsprechen.

Herr Schröder teilt mit, dass er sich an den Beschluss zur Tonaufzeichnung gebunden gefühlt und deshalb seine Zustimmung erteilt hat. Die danach vorgelegten rechtlichen Hinweise haben jedoch augenscheinlich dazu geführt, dass die Mehrheit der Stadtvertreter keine Tonaufzeichnungen mehr wünscht. Er beantragt deswegen den Beschluss der Stadtvertretung vom 29.01.2018 zu Tonaufzeichnungen aufzuheben. Da nur die Beratung zum Thema auf der Tagesordnung steht, beantragt er die Aufhebung des Beschlusses vom 29.01.2018 zu Tonaufzeichnungen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtvertretung aufzunehmen.

Frau Brusch-Gamm stellt den Antrag von Herrn Schröder zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

13Ja – Stimmen

  1Nein – Stimmen

  3Enthaltungen

Damit ist mehrheitlich beschlossen, dass ein Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses zu Tonaufzeichnungen als Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtvertretung aufzunehmen ist.

Auftrag an das Amt/ Amt für Zentrale Dienste:

Es ist ein Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses der Stadtvertretung Crivitz vom 29.01.2018 zu Tonaufzeichnungen als TOP auf die TO der nächsten Sitzung der Stadtvertretung aufzunehmen.