31.01.2018 - 6 Erarbeitung einer Benutzungs- und Gebührensatzu...

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Wortprotokoll

Ergänzung zur Festwiesensatzung:

Frau Kiene hat den vom Kulturausschuss ausgearbeiteten Entwurf der Festwiesensatzung nicht bekommen.

 

Frau Reinke hat die Rückmeldung vom Ordnungsamt erhalten und gibt Auskunft zu den offenen Fragen aus der letzten Sitzung zur Satzung der Festwiese:

- die Bezeichnung in der Präambel „Weinbergstraße“ ist richtig. Das Flurstück der Geschwister-Scholl-Straße fängt lt. Geodatenportal des Landkreises erst hinter der Festwiese an.

o In diesem Zuge empfehlen die Ausschussmitglieder dem zuständigen Ausschuss über die gesamte Straßenbenennung der Stadt Crivitz zu beraten, da es bei mehreren Straßen zu Verwirrung kommt (Bsp: Weinbergstraße, Trammer Straße, Eichholzstraße)

- Das Parkverbot im Kurvenbereich ist in Arbeit. Herr Hahn vom Ordnungsamt wird mit der Straßenverkehrsbehörde die Thematik vor Ort beraten.

Die Änderungsvorschläge und Kommentare sollen in die Satzung eingearbeitet und so dem Hufa als Empfehlung vorgelegt werden.

Abstimmung: 6 Ja-Stimmen /0/0

 

Marktsatzung:

Alle Mitglieder sind sich einig, dass in erster Linie der Markt und die Regelungen dazu, in zweiter Linie der Wochenmarkt erläutert werden soll. Im Prinzip geht es um eine Umstrukturierung der Paragraphen.

Die folgenden Stichpunkte sollen in die Satzung eingearbeitet, von rechtswegen geprüft und dann dem Kulturausschuss zur nächsten Sitzung wieder vorgelegt werden.

-            im §1 sollen generelle Nutzungsformen geregelt sein, z.B. kulturelle Veranstaltungen, Veranstaltungen der Stadt, Wochenmarkt etc.

-            §1 Abs 2 Satz 2: Hinzufügen: „Für diesen Fall wird am vorhergehenden Werktag der Wochenmarkt durchgeführt“

-            §1 Abs 2 Satz 3 und § 1 Abs. 4 3. Anstrich -  Sonnabendnutzung kann gestrichen werden, da diese über § 7, der Sondernutzung geregelt wird.

-            Ergänzung zum § 2. Es soll jedem die Teilnahme am Wochenmarkt gestattet werden, der eine Reisegewerbekarte gem. §§ 50 und 60 c der GewO beistzt und als Kleinerzeuger Waren aus eigener Herstellung anbietet.

-            § 2 Abs. 5 soll generell verboten sein und nicht nur zum Wochenmarkt

-            § 3 Abs. 1 umformulieren: Mitarbeiter des Amtes streichen, stattdessen örtliche Ordnungsbehörde.

-            Die vielen Doppelungen in der Satzung sollen gestrichen werden

-            § 2 Abs. 5 letzter Satz soll im höheren Ausschuss diskutiert werden. Kann die Nutzung von Parteien komplett verboten werden oder kann man das eingrenzen?

-            § 3 Abs. 7 und 8 sollen direkt hinter Abs. 1 eingefügt werden.

-            § 3 Abs. 6 Satz 1 „zuständige Ämter“ soll erläutert werden, z.B. Polizei, Gesundheitsamt etc.

-            § 3 Abs. 6 Satz 2 Anfügen: „ und sich auf Verlangen auszuweisen“

-            § 4 ist zu streichen

-            § 5 Hinzufügen: „Gänge und Auffahrten sind für Polizei und Rettungswagen frei zu halten“.

 

 

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