12.12.2017 - 7 Antrag der CDU-Fraktion...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Erläuterung und Wiedergabe des Leitfadens durch Herrn Glaser.

 

Die Richtlinie für Artikel in der PPP wird dahingehend geändert, dass der Haupt- und Finanzausschuss über den Abdruck bei einzelnen Artikeln entscheidet. 

 

Reduzieren

Beschluss:

Die PPP dient der örtlichen Gemeinschaft von Pinnow.

Sie soll die Einwohner über wichtige Gemeindeangelegenheiten informieren und soll das Gemeindeschaftsleben fördernde Beiträge veröffentlichen. Dazu gehören insbesondere Ankündigungen von öffentlichen Veranstaltungen und heimatkundlichen Beiträgen. Sie ist dabei nicht nur Sprachrohr der Gemeinde und der in Pinnow tätigen Organisationen und hilft Ihnen über ihre Aktivitäten zu berichten und insbesondere auf öffentliche Veranstaltungen hinzuweisen. Jeder, der etwas für die örtliche Gemeinschaft leistet, hat damit Zugang zur PPP.

Wichtigste Voraussetzung der veröffentlichen Beiträge muss der Pinnower-Bezug sein. Beiträge ohne Bezug auf unsere Gemeinde und ihre Einwohner sollten nur bei besonderem Interesse unserer Gemeinde und ihrer Einwohner abgedruckt werden.

Grundsätzlich haben Organisationen und Organisatoren Platz in der PPP für ihre Ankündigungen und Berichte, soweit sie

        rechtzeitig bei Redaktionsschluss vorliegen

        bei Fotos eine Quellenangabe mitsenden

        lesbar sind

        sachlich sind

        mit Namen und Funktion unterzeichnet sind.

Fraktionen haben keinen Anspruch auf Abdruch außer, wenn dies vom Haupt- und Finanzausschuss im Einzelnen beschlossen wurde.

 

Parteien und Wählergruppen können über ihre Aktivitäten berichten und auf ihre Aktivitäten hinweisen – außer in der letzten Ausgabe vor Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen. Sie dürfen sich in ihren Beiträgen nicht mit Aktivitäten oder Äußerungen der politischen Konkurrenz beschäftigen.

Die PPP ist für Leserbriefe offen, die die oben dargelegten Voraussetzungen für die Berichte von Organisationen erfüllen.

Veröffentlichungen Einzelner aus privaten oder geschäftlichen Gründen haben keinen Anspruch auf Abdruck und können nur zum Abdruck kommen, wenn andere Artikel aus den obigen Absätzen niccht verdrängt werden.

Verantwortlich für die Zeitschrift ist der Bürgermeister, der sich des Medienbeauftragten bedient. Dieser kann einen Beirat befragen, der aus dem Bürgermeister und je einem Vertreter der Fachausschüsse besteht.

Bei strittigen Artikeln oder Beiträgen trifft der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung zur Veröffentlichung in der Pinnower Petermännchen Post.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

12Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1626&TOLFDNR=23669&selfaction=print