02.11.2017 - 8 Beratung Sondernutzungssatzung

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Wortprotokoll

Frau Reinke gibt eine kurze Einführung zu diesem TOP. Sie erklärt, dass die Satzung auf Gewerbetreibende und Parteien zugeschnitten wurde. Jedoch nicht auf die Vereine.

 

Auch wenn die Werbung von Vereine kostenfrei sein sollte, fallen bei der Genehmigung Verwaltungsgebühren im Amt an. Somit wäre es nur gebührenfrei, wenn die Stadt die Genehmigung selbst übernimmt.

In der Sondernutzungssatzung sollte genau geregelt werden, um welche Werbung es sich handelt (Parteiwerbung, Werbung von Gewerbetreibenden, Werbung von Vereinen usw.). In der Gebührenübersicht befinden sich noch Gebühren zu Paragraphen, welche mit der letzten Änderung bereits gestrichen wurden.

 

Herr Freitag könnte sich vorstellen, dass die Aufgabe der Genehmigung und Vergabe der Werbeflächen durch die Bügerhauskoordinatorin übernommen werden könnte. Dann würden auch keine Verwaltungsgebühren im Amt Crivitz anfallen.

 

Herr Döring gibt zu bedenken, dass die Crivitzer Mitglieder des Amtsausschusses einbezogen werden sollten. Hier könnte über eine allgemeine Reduzierung der Verwaltungsgebühren für die Vereine nachgedacht werden.

 

Frau Reinke spricht sich für eine Genehmigungsfreiheit für die Vereine.

 

Herr Gottschalk fragt, ob man diese Aufgabe überhaupt an das Amt Crivitz abgeben möchte?! Aus seiner Sicht muss der Amtsausschuss nicht bemüht werden. Das Amt ist Dienstleister der Kommune. Er erinnert an die kommunale Selbstverwaltung.

 

Auftrag an das Amt Crivitz:

  • Die Beratung der Sondernutzungssatzung ist auch in der nächsten Sitzung in die Tagesordnung aufzunehmen.
  • Hierzu bitte alle Anregungen einpflegen und farbig markieren.

Alle Unterlagen an Frau Kiene per Post.