18.10.2017 - 10 Anfragen und Informationen

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Wortprotokoll

Frau Netzler erkundigt sich nach dem Verbrennen von Grünschnitt, Laub etc. In der Presse wurde über einen Erlass des Ministeriums berichtet, der die gänzlich verbieten soll. Hat das Amt Kenntnis über die Umsetzung des Erlasses im Landkreis Ludwigslust-Parchim?

 

Antwort des Amtes Crivitz: Den von der SVZ benannten Erlass gibt es nicht. Das Verbrennen von Grünschnitt und anderen Pflanzenabfällen richtet sich nach der Pflanzenlandesabfallverordnung (2001). Demnach ist es untersagt, wenn örtlich die öffentlich-rechlichen Voraussetzungen bestehen ein Entsorgungssysteme zu nutzen. Ist dies nicht möglich oder unzumutbar darf unter einhaltung der weiten gesetzlichen Bestimmungen verbrannt werden. Vorgesehen ist eine Konkretisierung der Pflanzenlandesabfallverordnung, die vorraussichtlich im Jahr 2018 in Kraft tritt. Darin werden die auslegungsbedüftigen Sachverhalte zum besseren Verständniss genauer gefasst, insbesondere der Sachverhalt der Zumutbarkeit der Nutzung eines Entsorgungssystems.

 

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