12.12.2017 - 7 Beratung Sondernutzungssatzung

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Wortprotokoll

Frau Reinke erläutert, dass das Amt derzeit 32 € Verwaltungsgebühr für Genehmigungen er-hebt. Frau Brusch-Gamm ergänzt, dass die Stadt amtsangehörig ist und somit das Amt Cri-vitz die Verwaltungsaufgaben wahr nimmt. Die Stadt kann allein keine Genehmigungen ver-geben.

Die Satzung muss nun nicht mehr geändert werden. Es hat ein Gespräch mit dem Ord-nungsamt gegeben und dieses wird nun die Gemeinnützigkeit und das öffentliche Interesse berücksichtigen. Die bereits gezahlten Gebühren erhalten die Vereine zurück.

Der Ausschuss hält die Gebühren für Sondernutzungen angemessen.

 

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Abstimmungsergebnis:

4 Ja – Stimmen

0 Nein –Stimmen

0 Enthaltungen