12.12.2017 - 6 Beratung Marktsatzung

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Wortprotokoll

Frau Reinke informiert, dass die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Crivitz für den Marktplatz und die Festwiese am Crivitzer See aufgeteilt werden soll in eine Benutzungs- und Gebührensatzung für die Festwiese und eine Benutzungs- und Gebührensatzung für den Marktplatz. Der Umweltausschuss der Stadt Crivitz hat bereits einen Entwurf für die Sat-zung zur Festwiese vorbereitet. Dieser liegt den Ausschussmitgliedern vor. Weiterhin erläu-tert Frau Reinke, dass die Intention der Änderung der Ursprungssatzung auf 3 Gründen ba-siert:

- Die Vereine sollen nicht unnötig belastet werden,

- es soll eine Kaution erhoben werden und

- die Festwiese soll für städtische Veranstaltungen nutzbar gemacht werden.

 

Der Ausschuss berät über den Entwurf der Festwiesensatzung des Umweltausschusses. Die Vorschläge sind in den Entwurf eingearbeitet. Hinzufügend ist anzumerken:

- Bezeichnung in der Satzung in der Präambel letzten Absatz prüfen. Ist die Festwiese wirklich an der Weinbergstraße oder schon Geschwister-Scholl-Platz? Soll das Amt bitte prüfen.

- Die Festwiese soll in 2 Abschnitte geteilt werden. Zum einen die ursprüngliche Festwiese am See und zum anderen die ganze Uferpromenade vom Findlingslehrpfad bis hin zum Parkplatz Haus Seeblick. Am besten soll das Amt einen Lageplan oder eine Flurkarte erstellen und damit die Lage der Festwiese konkretisieren.

- Zu §2 Abs. 1: Warum kann die hintere Einfahrt nicht genutzt werden? Sollen Herr Schröder

und Herr Heine noch mal prüfen. Denn wenn z.B. der Zirkus die Festwiese gemietet hat, kommen Wohnwagen nicht mehr auf die Stellplätze. Auch das Schild vorn ist verwirrend. Es suggeriert durch den Standort vorn an der Wiese, dass die gesamte Wiese zum Caravan-Parken nutzbar ist.

- Zum Thema gemeinnützige Vereine und Veranstaltungen erläutert Frau Brusch-Gamm, dass wenn Vereine ihre Gemeinnützigkeit vom Finanzamt bestätigt bekommen haben, Veranstaltungen dieser Vereine auch immer dem Vereinszweck entsprechen.

- Frau Brusch-Gamm erläutert, dass wenn Veranstaltungen nur anzeigepflichtig sind, keine Verwaltungsgebühren vom Amt erhoben werden.

- Auf die Frage von Herrn Gottschalk, was mit der Ordnung und Sicherheit ist, antwortet Frau Brusch-Gamm, dass Nutzer, die Veranstaltungen beim Amt anmelden, entsprechende Hin-weise erhalten.

- Herr Nonnemann fragt, ob das Parken bei Veranstaltungen auf dem Sportplatz, auf der Festwiese gestattet ist. Frau Brusch-Gamm erläutert, dass das die Nutzungsart „Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche“ zulässt. Sollte das Parken nicht gewollt sein, müsste dies explizit erwähnt werden.

- Jedoch ist das Parken im Kurvenbereich des Geschwister-Scholl-Platzes unduldsam. Hier soll das Ordnungsamt die Möglichkeit der Aufstellung eines Parkverbotsschilds prüfen.

- Die teilweise Nutzung der Festwiese soll nicht möglich sein, nur durch Ausnahme, die die Bürgermeisterin genehmigt.

- Der Taubenverein fällt unter die gemeinnützige Nutzung, muss somit keine Gebühren zahlen.

 

Über die Marktsatzung soll in der nächsten Sitzung beraten werden. Es sollen sich erstmal die Ausschussmitglieder Gedanken machen. Hierzu soll allen Mitgliedern die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Crivitz für den Marktplatz und die Festwiese am Crivitzer See als Word-Dokument per Mail gesendet werden.

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1546&TOLFDNR=23452&selfaction=print