18.07.2017 - 8 Nutzungs- und Entgeltordnung für das Gemeindeze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
- Datum:
- Di., 18.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Inge Pramschüfer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Zapf bedankt sich beim Sozialausschuss und bei Frau Pauly für die Erarbeitung.
Zu § 11 Abs. 2 Satz 2: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Pinnow behält sich vor, …“
Folgende Änderungen werden aus der CDU-Fraktion durch Herrn Glaser vorgetragen:
Änderung in § 2 Abs. 3
Die private und gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. Ausnahmen sind aus Gründen des öffentlichen Wohls durch den Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Pinnow zu entscheiden.
§ 3 Abs. 5
Die Nutzung durch Personengruppen die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, Vereine, Verbände und Bürgerinitiativen, die militaristisches, menschenverachtendes, jugendgefährdendes oder rassistisches Gedankengut verbreiten, sowie Parteien die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich bezeichnet wurden, ist ausgeschlossen.
§ 11 Abs. 1 Schreibfehler „Kirchengemeinde“
§ 11 Abs. 2
Die Nutzungsentgelte für eine kostenpflichtige Nutzung durch andere Personen oder Institutionen bzw. Vereine betragen:
10,00 €/je angefangenen ½ Stunde pro Saalhälfte.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Pinnow behält sich vor, im Einzelfall abweichende Nutzungsentgelte zu erheben.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
35,7 kB
|
