02.05.2017 - 6 Abwahl des Ausschussvorsitzenden

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Wortprotokoll

Herr Gamm, als Vorsitzender übergibt die Tagesordnung seiner 1. Stellvertreterin Frau Kiene.

Frau Kiene fragt an, ob der Antrag der Antragsteller zu diesem Tagungsordnungspunkt verlesen werden sollte. Die Verlesung wurde nicht gefordert.

Herr Paulsen verweist auf den § 36 Absatz 7 der Kommunalverfassung (KV) und verliest die Kommentierung Nr. 13 zu diesen Paragrafen. Die Abwahl ist ein Beschluss des Ausschusses, der § 32 Abs. 3 der KV ist nicht anzuwenden, somit ist auch der § 24 der KV zum Mitwirkungsverbot zu beachten.

Herr Gamm begibt sich in den Zuschauerraum.

Frau Glasemann-Ohl verliest eine Erklärung, in der sie mit der Vorgehensweise nicht einverstanden ist und sich andere Wege zur Klärung der Inhalte des Antrages gewünscht hätte.

Herr Döring ergänzt die Aussagen von Frau Glasemann-Ohl und hätte sich vorab Einzelgespräche gewünscht.

Frau Kiene bekräftigte den vorliegenden Antrag.

Herr Lack verweist auf eine demokratische Vorgehensweise.

Frau Kiene lässt abstimmen.

Herr Gamm stimmt auf Grundlage des § 24 der KV nicht mit ab.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Zukunft der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt Herrn Gamm als Ausschussvorsitzenden abzuberufen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

4 Ja – Stimmen

2 Nein –Stimmen

0 Enthaltungen

 Damit ist Herr Gamm abberufen. Frau Kiene bedankt sich bei Herrn Gamm für die bisherige Arbeit.

 

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