02.05.2017 - 6 Abwahl des Ausschussvorsitzenden
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di, 02.05.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Gamm, als Vorsitzender übergibt die Tagesordnung seiner 1. Stellvertreterin Frau Kiene.
Frau Kiene fragt an, ob der Antrag der Antragsteller zu diesem Tagungsordnungspunkt verlesen werden sollte. Die Verlesung wurde nicht gefordert.
Herr Paulsen verweist auf den § 36 Absatz 7 der Kommunalverfassung (KV) und verliest die Kommentierung Nr. 13 zu diesen Paragrafen. Die Abwahl ist ein Beschluss des Ausschusses, der § 32 Abs. 3 der KV ist nicht anzuwenden, somit ist auch der § 24 der KV zum Mitwirkungsverbot zu beachten.
Herr Gamm begibt sich in den Zuschauerraum.
Frau Glasemann-Ohl verliest eine Erklärung, in der sie mit der Vorgehensweise nicht einverstanden ist und sich andere Wege zur Klärung der Inhalte des Antrages gewünscht hätte.
Herr Döring ergänzt die Aussagen von Frau Glasemann-Ohl und hätte sich vorab Einzelgespräche gewünscht.
Frau Kiene bekräftigte den vorliegenden Antrag.
Herr Lack verweist auf eine demokratische Vorgehensweise.
Frau Kiene lässt abstimmen.
Herr Gamm stimmt auf Grundlage des § 24 der KV nicht mit ab.