16.02.2017 - 8 1. Änderung der Sondernutzungssatzung

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Wortprotokoll

Gemäß der vorliegenden 1. Änderung der Sondernutzungssatzung sollen für die Wahlwerbung und sonstige Sichtwerbung im Stadtgebiet von Crivitz Plakataufsteller errichtet werden.

Herr Paulsen macht seine Ausführungen zu aktuellen Stand der 1. Änderung der Satzung.

Gemäß dem Vorschlag aus dem Umweltausschuss sollen in den Ortsteilen Plakataufsteller vorgesehen werden.

Für die Ortsteile Wessin, Badegow und Radepohl sind in Abstimmung mit der OTV Wessin Vorschläge für die Standorte in die 2. Änderung der Satzung aufgenommen worden.

Die OTV Gädebehn hat bisher erklärt, dass in den Ortsteilen der ehemaligen Gemeinde Gädebehn (Muchelwitz, Gädebehn, Kladow, Augustenhof und Basthorst) keine Plakataufsteller gewünscht werden und auch nicht erforderlich sind.

 

Frau von Hülst erhält zu diesem Thema das  Rederecht.

 

Frau von Hülst merkt an, dass in die Präambel Korrekturen in der Aufzählung vorgenommen werden müssen. Richtig muss es auch heißen „1. Änderung zur Satzung“. Die Begründung in der Beschlussvorlage und die Änderung müssen stimmig sein. Die Begrifflichkeiten müssen passen.

 

Frau von Hülst erklärt, dass Sie mit Herrn Paulsen die Ortsteile noch einmal besichtigt hat, hinsichtlich möglicher Standorte für Plakataufsteller. Im Ergebnis dieser Besichtigung wurde festgestellt, dass in den Ortsteilen Muchelwitz und Augustenhof keine geeigneten gemeindeeigenen Grundstücke zur Verfügung stehen. In Muchelwitz gibt es auch keine Straßenlaternen.

Die möglichen Flächen in den OT Gädebehn, Kladow und Basthorst sind nicht geeignet, da sie sich in Kreuzungsbereichen befinden und nicht unmittelbar einsehbar sind.

Des Weiteren begründet Frau von Hülst noch einmal ausführlich die Entscheidung der Ortsteilvertretung zum Verzicht auf Plakataufsteller.

 

Aus der Erfahrung vergangener Wahlen ist nicht mit einer Plakatflut zu rechnen.

Die Beräumung nach den Wahlen war bisher nicht als Problem erkennbar.

Für die verzinkten Laternenmasten stellte die Befestigung von Plakaten keine Gefahr zur Beschädigung der Oberfläche dar.

Es besteht die Gefahr bzw. Sorge der unkontrollierten Nutzung für sonstige Sichtwerbung, Werbung die nicht entfernt wird oder abgerissen und nicht entsorgt wird etc. und der Pflege und Instandhaltung der Plakataufsteller durch die Stadt bzw. den Stadtbauhof.

Es besteht die Befürchtung, dass trotzdem Wahlwerbung an die Laternenmasten gehängt wird.

 

Frau von Hülst erklärt, dass die Plakataufsteller noch einmal Thema in der OTV-Sitzung am 21.02.2017 sind und ggf. eine Einwohnerversammlung zum Thema einberufen werden soll.

 

Es wird ausführlich über das „Für und Wider“ der Austeller diskutiert.

 

Insbesondere bleibt die Frage offen, ob die Aufsteller für die zu erwartende Anzahl von Plakaten ausreichen?

Was passiert, wenn der Aufsteller voll ist und nicht alle Plakate auf dem Aufsteller Platz haben?

Was passiert, wenn dann unkontrolliert an die Laternenmasten gehängt wird?

Es wird vorgeschlagen, für diesen Fall mobile Aufsteller bereit zu halten.

 

1. Empfehlung

Der Bauausschuss befürwortet die Errichtung der Plakataufsteller

=> Abstimmungsergebnis:6 Ja-Stimmen/0/1 Enthaltung

 

2. Empfehlung

Der Bauausschuss befürwortet die Standorte in Crivitz und Wessin.

=> Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen/0/1 Enthaltung

 

3.Empfehlung

Der Bauausschuss befürwortet den Vorschlag der OTV-Gädebehn in Ortsteilen der ehemaligen Gemeinde Gädebehn auf die Plakataufsteller zu verzichten.

=> Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen/0/0

 

4. Empfehlung

Der Bauausschuss empfiehlt, Absatz (3) der 1. Änderung aus dem § 7 zu streichen, da es sich nicht um eine Erlaubnisversagung handelt, sondern um eine Erlaubnis.

Absatz (3) soll in § 6a Wahl- und sonstige Sichtwerbung aufgenommen werden.

=>Abstimmungsergebnis 7 Ja-Stimmen/0/0

 

Der Bauausschuss empfiehlt Absatz (4) wie folgt zu ergänzen:

Das Anbringen von Werbeanlagen und sonstige Sichtwerbung an den Straßenleuchten der Stadt Crivitz ist untersagt, außer in den Ortsteilen Gädebehn, Kladow, Basthorst und Augustenhof.

=> Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen/0/0

 

 

 

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Beschluss:

Kein Beschluss, sh. Empfehlungen

 

Beschlussvorschlag: keinen

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

0 Ja – Stimmen

0 Nein –Stimmen

0 Enthaltungen

 

 

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