22.03.2017 - 6 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Weinke verliest für die anwesenden Bürger die Seite 30 des Berichtes und gibt einige ergänzende Hinweise. Die Haushaltsplanung ist aufgrund der Haupt- und Finanzausschusssitzung allen Gemeindevertretern bekannt. Der zu dem Zeitpunkt noch fehlende Haushaltsvorbericht wurde ebenfalls allen Gemeindevertreter zugesandt.

Herr Weinke bedankt sich für die akkurate Arbeit der Sachbearbeiterin, Frau Minnert.

 

Folgende Änderungen sollen in den vorliegenden Bericht noch eingearbeitet werden:

 

1)      Seite 10, 2.1.1: Der Absatz nach dem fettgedruckten „bei gleichbleibender Entwicklung…. Im Jahr 2022 der Fall“               wird ersatzlos gestrichen.

2)      Seite 12, 2.1.2: nach dem Satz „… voraussichtlich auf 292.330,35 € sinkt“ wird folgendes ergänzt: Anzumerken ist, dass die Kreditrückzahlung zum Ende des Haushaltsjahres 2020 abgeschlossen sein wird und damit eine jährliche Entlastung in Höhe von ca. 22.000,00 € eintritt.

3)      Seite 18, 4.1, letzter Absatz wird wie folgt geändert: „…. Landesdurchschnitt für kreisangehörige Gemeinden. Bei der Grundsteuer B liegt der Hebesatz der Gemeinde mit 350 % ganz leicht unter dem durchschnittlichen Hebesatz von kreisangehörigen Gemeinden mit 354 % (2015). (Kreisfreie Städte 520 %).

4)      Seite 23, 4.2, nach dem letzten Absatz wird folgendes ergänzt: „…Amtsumlage in 2017 zu zahlen. Die Erhöhung der Amtsumlage bedeutet eine Steigerung von 55 % und die der Kreisumlage von 36 % in den letzten 5 Jahren.“

5)      Seite 30, 5., nach dem letzten Absatz wird folgendes ergänzt: „…Aufwendungen, um die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinden zu sichern. Diese Disziplin erhofft und erwartet die Gemeinde auch vom Amt und Landkreis um ein weiteres steigern der Amts- und Kreisumlage nicht wie bis dato ausgleichen zu müssen.“

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen und folgenden Änderungen:

1)      Seite 10, 2.1.1: Der Absatz nach dem fettgedruckten „bei gleichbleibender Entwicklung…. Im Jahr 2022 der Fall“               wird ersatzlos gestrichen.

2)      Seite 12, 2.1.2: nach dem Satz „… voraussichtlich auf 292.330,35 € sinkt“ wird folgendes ergänzt: Anzumerken ist, dass die Kreditrückzahlung zum Ende des Haushaltsjahres 2020 abgeschlossen sein wird und damit eine jährliche Entlastung in Höhe von ca. 22.000,00 € eintritt.

3)      Seite 18, 4.1, letzter Absatz wird wie folgt geändert: „…. Landesdurchschnitt für kreisangehörige Gemeinden. Bei der Grundsteuer B liegt der Hebesatz der Gemeinde mit 350 % ganz leicht unter dem durchschnittlichen Hebesatz von kreisangehörigen Gemeinden mit 354 % (2015). (Kreisfreie Städte 520 %).

4)      Seite 23, 4.2, nach dem letzten Absatz wird folgendes ergänzt: „…Amtsumlage in 2017 zu zahlen. Die Erhöhung der Amtsumlage bedeutet eine Steigerung von 55 % und die der Kreisumlage von 36 % in den letzten 5 Jahren.“

5)      Seite 30, 5., nach dem letzten Absatz wird folgendes ergänzt: „…Aufwendungen, um die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinden zu sichern. Diese Disziplin erhofft und erwartet die Gemeinde auch vom Amt und Landkreis um ein weiteres steigern der Amts- und Kreisumlage nicht wie bis dato ausgleichen zu müssen.“

 

 

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Abstimmungsergebnis:

4 Ja – Stimmen

0 Nein –Stimmen

0 Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1460&TOLFDNR=17284&selfaction=print