20.07.2017 - 12 Beratung zum Gemeindeleitbildgesetz

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Wortprotokoll

Mit dem Gemeinde-Leitbildgesetz und der darauf basierenden Fusionsordnung ist in M-V eine neue geförderte Phase freiwilliger Gemeindefusionen eingeleitet worden.

Auf der Grundlage einer Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit sollen Gemeinden des Landes zur Schaffung leistungsfähiger Strukturen erwogen werden.

In der Selbsteinschätzung gibt es die Rubrik bauliche Entwicklung.

Dazu gehören:  B-Pläne (realisierte, geplante), tatsächliche Bautätigkeiten, Gewerbeansiedlungen u. a..

Der Bauausschuss schätzt ein, dass sich Crivitz im mittleren Bereich befindet und dies mit 3 Punkten bewertet werden sollte.

Begründet wir die Empfehlung mit den aktuell anstehenden B-Plänen Trammer Sraße und Lindenallee, zur Schaffung neuer Wohnangebote, dem zuletzt realisierten B-Plan Wochenendhausgebiet Basthorst, mit den aktuellen geplante und realisierten Maßnahmen hinsichtlich Instandhaltung, Instandsetzung und Neubau der Infrastruktur Wege und Straßen,

mit der schrittweisen Dokumentation des bestehenden Regenwassersystems und dessen Sanierung

Mit den anstehenden Maßnahmen der Sanierung der Grundschule, Neubau eines Speisesaales Neubau einer Krippe und Sanierung der KITA zur Sicherung der sozialen Infrastruktur.