19.04.2017 - 4 Änderungsanträge zur Tagesordnung, Bestätigung ...

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Wortprotokoll

Frau Kiene stellt den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um folgende Punkte

A – Abwahl des Ausschussvorsitzenden

B – Neuwahl des Ausschussvorsitzes

 

Herr Gamm entgegnet, dass diese Anträge mit einer Dringlichkeit begründet sein müssen. Diese sieht er nicht vorliegen und möchte somit nicht entgegen der Geschäftsordnung der Stadt Crivitz über die Anträge abstimmen lassen. Die Anträge hätten inkl. einer Begründung mind. 3 Tage vor der Sitzung eingereicht werden müssen. Frau Kiene und Frau Reinke entgegnen, dass das nicht richtig und eine Begründung nicht notwendig ist.

Frau Reinke ruft den Gemeindewahlleiter des Amtes Crivitz, Herrn Paulsen, an und erklärt ihm via Lautsprecher den Sachverhalt und bittet um Hilfe. Herr Paulsen meint, es kann über die Anträge abgestimmt werden. Im Nachgang muss der Amtsleiter der Zentralen Dienste des Amtes Crivitz die Rechtmäßigkeit prüfen.

Herr Gamm ruft Herrn Glaser, vom Städte- und Gemeindetag an und bittet um Hilfe via Lautsprecher.

Herr Glaser erläutert, dass der Sinn einer Tagesordnung darin besteht, dass der Öffentlichkeit und den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit zur Vorbereitung auf die Sitzung gegeben wird. Die beantragten Tagesordnungspunkte können nicht einfach so auf die Tagesordnung genommen werden. Eine Dringlichkeit liegt dann vor, wenn das vorgebrachte Thema keinen Aufschub auf die nächste Sitzung duldet. Dies ist hier nicht der Fall. Gemäß Kommunalverfassung soll keiner überrumpelt werden. Es ist seriöser, wenn sich Ausschuss und Bürger auf die Themen der Tagesordnung vorbereiten können.

 

Frau Kiene erläutert ihre Beweggründe:

  1. Die Stellvertreter des Ausschussvorsitzenden wurden von Anfang an nicht in die Vorbereitung von Sitzungen eingebunden. Es stellt sich ihr die Frage, wie z.B. im Krankheitsfall die Sitzung durchgeführt werden soll oder wer den Sitzungsraum aufschließt.
  2. Seit dem Rücktritt von Herrn Franz ist keine Nachwahl des 2. stellvertretenden Vorsitzenden durchgeführt worden. Ihres Erachtens ist es die Aufgabe des Vorsitzenden eine Nachwahl zu veranlassen.
  3. Bei der Auswertung des Stadt- und Kinderfestes 2016 wurde entschieden, dass das Stadt- und Kinderfest 2017 von einem 4er Gremium ohne den Vorsitzenden des Ausschusses organisiert wird. Sie betont lobenswert, dass Herr Gamm die ehrenamtlichen Mitstreiter zur Planung des Festes 2017 eingeladen hat, allerdings ohne Rücksprache mit dem 4er Gremium. Außerdem hat eine Person des Gremiums gar keine Einladung eingehalten.
  4. Der Ausschussvorsitzende pflegt einen unsensiblen Umgang mit Ehrenamtlichen und Vereinsrepräsentanten.
  5. Es erfolgten Maßregelungen und unpassende Wortwahl gegenüber von Personen in der Öffentlichkeit und in Ausschusssitzungen.
  6. Sie bedauert es, dass beim Jahresempfang der Stadt, als der Kulturausschuss vorgestellt wurde, keine Namen der Ausschussmitglieder oder speziell die Steckenpferde der einzelnen aus dem Ausschuss genannt wurden.
  7. In der Stadtvertretung am Anfang der jetzigen Legislaturperiode wurde beschlossen, dass Frau Kiene die Städtepartnerschaftlichen Aufgaben übertragen bekommt. Auch hier hat Herr Gamm Alleingänge ohne Abstimmungen mit ihr vollzogen.

Besonders zu Punkt 4 und 5 wurde sie von Bürgern angesprochen, da sie als 1. stellv. Vorsitzende des Ausschusses auch eine Repräsentantin des Ausschusses ist. Frau Kiene übt das Amt seit 20 Jahren aus und das hat sie so noch nicht erlebt. Sie ist im vergangenen Jahr bereits auf Herrn Gamm zugegangen. Am heutigen Morgen traf sie die Entscheidung, ihre o.g. Anträge zu stellen. Dies fiel ihr nicht leicht.

 

Herr Döring will den Antrag auf Vertagung der Sitzung stellen. Herr Gamm erwidert, dass dies nicht geht, da diese Sitzung öffentlich anberaumt wurde.

Herr Gamm schließt sich der Auffassung von Herrn Glaser an, dass die Anträge nicht durch die Kommunalverfassung M-V gedeckt sind.

Frau Glasemann-Ohl bemerkt, dass allen Mitgliedern die Möglichkeit der Vorbereitung auf das Thema hätte gegeben werden müssen.

Bevor die Sitzung verschoben wird, will Herr Gamm anmerken, dass alle Vereine zu einem Treffen am 24.04.2017 eingeladen worden sind. Frau Kiene moniert, dass ihr Verein keine Einladung erhalten hat.

Herr Gamm will die Verschiebung der Tagesordnung beantragen - entweder auf den nächsten Termin am 24.05.2017 oder zu einer Dringlichkeitssitzung. Frau Kiene will dann aber auch ihre beantragten Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnung gesetzt haben. Hier soll ein Antrag gestellt werden, erwidert Herr Gamm. Diese liegen nach Aussage von Frau Kiene, Herrn Nonnemann und Frau Reinke vor.

Es wird eine Dringlichkeitssitzung gefordert. Herr Gamm bemerkt, dass dies die Auszahlung von zusätzlichen Sitzungsgeldern bedeutet woraufhin Frau Kiene sich unter Druck gesetzt fühlt.

Die Ausschussmitglieder versuchen einen Termin zu finden, an dem alle teilnehmen können. Da dies nur der 25.04.2017, 18:00 Uhr ist, wird sich auf eine Dringlichkeitssitzung geeinigt und der nächste reguläre Termin am 24.05.2017 abgesagt. Die Dringlichkeit wird damit begründet, dass kein weiterer Termin gefunden wird, an dem alle Ausschussmitglieder anwesend sein können.

 

Es wird darüber abgestimmt, dass die gestellten Anträge zusätzlich zu der heutigen Tagesordnung auf der nächsten Sitzung beraten werden.

Abstimmung:

Ja-Stimmen 7

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 0

 

Die Tagesordnung soll wie folgt aufgebaut werden:

TOP 1 – 5 wie bisher

TOP 6 Abwahl des Ausschussvorsitzenden

TOP 7 Wahl des Ausschussvorsitzes

TOP 8 Wahl des 2. stellvertretenden Vorsitzes

TOP 9 Möglichkeiten zur attraktiven Gestaltung von Bauland für den weiteren Zuzug in unsere Stadt

ff.

 

Auf einen Nichtöffentlichen Teil kann verzichtet werden.