04.04.2017 - 6 Schulumlage

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Wortprotokoll

Frau Buchheister, Sachgebietsleiterin des Bereiches Kita/Jugend/Schule, gibt umfangreiche Erläuterungen und beantwortet auftretende Fragen:

 

-          die Schullastenberechnung erfolgt gem. Schullastenausgleichsverordnung

-          die Grundlage bilden das Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes, die Sachkosten, die Schülerzahlen zu einem bestimmten Stichtag und die Abschreibungen abzüglich erfolgter Förderungen)

-          ein Schuljahr z.B. 2016/2017 ist ungleich mit dem Haushaltsjahr; daher erfolgt zunächst die Festsetzung eines Abschlages bis zum endgültigen Abschluss des Haushaltsjahres

-          es gibt keine finanzielle Beteiligung durch den Landkreis

-          der Crivitzer Schullastenbeitrag liegt unterhalb des Amtsdurchschnittes, besonders bei der Grundschule

-          ca. 44 % der Schüler sind aus Crivitz; der Rest kommt von außerhalb

-          für Crivitzer Schüler an Privatschulen werden Schullasten in Höhe des Crivitzer Schullastenbeitrages fällig

-          zur Umsetzung der Schullasten ist keine Beschlussfassung der Stadtvertretung notwendig

-          die Nutzung der Sportstätten wird zu 50% berücksichtigt

 

 

Frau Buchheister reicht eine Darstellung der Entwicklung des Schullastenbeitrages der vergangenen Jahre sowie die Antwort auf folgende Fragen nach:

-          Fließen mögliche Kreditzinsen in die Berechnung mit ein?

-          Wie hoch ist die Anzahl von Crivitzer Schülern an Privatschulen?

-          Könnten die Kosten für ein Nachmittagsangebot in Form von Kursen oder Aktivitäten bei der Berechnung berücksichtigt werden?

Frau Torbahn bedankt sich bei Frau Buchheister für die fachgerechten Ausführungen und verabschiedet sie um 20.00 Uhr

 

 

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