22.03.2017 - 7 Beratung zur Protokollführung und Tonbandaufzei...

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Wortprotokoll

Herr Gamm erläutert die Antragstellung aus der Stadtvertretung. Lt. Geschäftsordnung sind Tonaufzeichnungen zulässig.

Die einheitliche Meinung der Kulturausschussmitglieder ist, dass das Ergebnisprotokoll ausreicht und im Spezialfall auf Ansage Wortmeldungen protokolliert werden sollen.

 

Die Mitglieder lehnen die generelle Tonaufzeichnung ab.

 

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Abstimmungsergebnis:

4 Ja – Stimmen

0 Nein –Stimmen

0 Enthaltungen