07.11.2016 - 9 Entscheidung der Stadtvertretung zum Widerspruc...

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Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin erklärt, dass der Widerspruch erteilt wurde als die Gestaltungssatzung noch galt, somit ist auch über den Widerspruch zu befinden.

Die Bürgermeisterin gibt eine kleine Einführung dazu, warum die Stadtvertretung mehrheitlich die Abweichung von der GS nach § 9 beschlossen hatte. Sie trägt vor: Ausgehend von der Arbeit der Ideenschmiede wird eine Leitbild erarbeitet. Dort wurde festgestellt, dass die vielen leerstehenden Geschäfte in der Innenstadt belebt werden müssen. Hierzu zitiert sie aus einem Gutachten der Stadt Crivitz. Im Weiteren stellt sie die verschiedenen Phasen des Gebäudes vor und zeigt auf, dass der Schlecker städtebaulich in keiner Weise der Gestaltungssatzung gerecht wurde. Sie zeigt dann das Bild der Zielplanung. Die heutige Eröffnung des Geschäftes von Frau Schade fand in der Bevölkerung großen Zuspruch.

Herr Gamm unterbricht und verweist auf die fortgeschrittene Zeit. Er schlägt vor den Widerspruch zurück zu weisen, da die Ausnahmegenehmigungen nicht beachtet wurden. Widersprüche zum Wohle der Stadt sollten nur von ansässigen Einwohnern beachtet werden.

Herr Schröder verweist auf das Recht und die Pflicht der Amtsvorsteherin in Widerspruch zu gehen.

Die Bürgermeisterin lässt über den Widerspruch abstimmen

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreter beschließen den Widerspruch der Amtsvorsteherin zum Beschluss 329/16 zu bestätigen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

  1 Ja – Stimmen

10 Nein –Stimmen

  2 Enthaltungen

Damit ist der Widerspruch zurückzuweisen.