16.12.2025 - 4 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 16.12.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Es sind ca. 20 Einwohner anwesend
Die erste Frage bezieht sich auf eine mögliche Verpachtung einer gemeindlichen Fläche am Hilligensee. Hier teilt Herr Schacht mit, dass ihm dies nicht bekannt ist. Lediglich ein gefangenes Flurstück wurde in diesem Gebiet angeboten. Der Fragesteller erkundigt sich zudem nach der Beräumung eines Uferstreifens am Hilligensee. Hier soll der Sachstand vom Amt geprüft werden.
Alle weiteren Einwohnerfragen beziehen sich auf das Thema Schließung/Verkauf Edeka Markt.
Zusammenfassend ist anzumerken, dass die Redner den Verlust des Edeka-Marktes an diesem Standort und den damit einhergehende Grundstücksverkauf für die Gemeinde als nicht hinnehmbar benennen. Ein Einkaufsmarkt beispielsweise an der B321 sei keine Alternative. Es wurde gefordert, das gemeindliche Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen. Als empörend wurde vorgetragen, dass nicht in einer GV Sitzung (Sondersitzung) über den möglichen Verkauf schon vorab informiert wurde. In diesem wichtigen Fall könne über das gemeindliche Vorkaufsrecht nicht allein durch den Bürgermeister entschieden werden. Unterstellt wurde, dass der Vorgang ja schon länger bekannt sein müsse und hier ja gekungelt wurde. Gefragt wurde, ob denn alle denkbaren Alternativen geprüft worden wären wie z.B. Konsumgenossenschaft. Angesprochen wurde auch die mögliche Minderung der Grundstückswerte durch den Verlust des Einkaufmarktes. Die Einwohner fragten zudem, ob der neue Eigentümer eine gewerbliche Nutzung plant und dies mit dem B-Plan vereinbar sei, da dieser die Nahversorgung auf diesem Grundstück vorsieht.
Herr Schacht sowie die Mitglieder des Bauausschusses bedauern die Schließung des derzeitigen Einkaufsmarktes ausdrücklich. Die Ausschussmitglieder teilen mit, dass der Sachverhalt genauso überraschend ist wie für die Einwohner. Zudem wiesen die Mitglieder auf die hohen Hürden für die Wahrnehmung eines Vorkaufsrechtes und den ungewissen Ausgangs eines ggf. sich ergebenden Rechtsstreites, sowie auf die kaum darstellbaren Kosten für diese Wahrnehmung hin. Herr Schacht teilt zum Thema B-Plan mit, dass es sich bei diesem Grundstück um eine Mischgebietsfläche handelt und eine gewerbliche Nutzung (wie nach meiner Kenntnis beabsichtigt) gedeckt ist. Es wurde auf die laufenden Prüfvorgänge zur Ansiedlung von Alternativen hingewiesen über die kurzfristig berichtet werden soll. Herr Schacht hat zugesagt schnellstmöglich zu informieren, damit so schnell wie möglich gehandelt werden kann und keine Fristen (Vorkaufsrecht) verfallen.
