28.04.2026 - 8 Beratung der Gemeinde zum Bauvorbescheid BV 260...

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Wortprotokoll

Zum Anfang der Beratung bittet Herr Tiroux darum Herrn Rene Goethel als Sachverständigen anzuhören. Dazu gibt es von den GV-Mitgliedern keine Einwände.

Herr Goethel erklärt den Zweck und die Funktionsweise des sogenannten "Bauturbo".

Der Bauturbo ist eine Experimentierklausel, mit der Kommunen Wohnungsbauprojekte deutlich schneller genehmigen können. Er erlaubt es, von vielen Vorschriften des Bauplanungsrechts abzuweichen – zum Beispiel auf einen aufwendigen Bebauungsplan zu verzichten –, wenn die Gemeinde zustimmt. Dadurch können Projekte oft schon nach einer dreimonatigen Prüfung genehmigt werden statt nach mehreren Jahren.

Das Ziel des Bauturbo ist, den akuten Wohnungsmangel in Deutschland zu bekämpfen, indem Nachverdichtung, Aufstockung, Umnutzung (z. B. von Gewerbe zu Wohnen) und Neubau schneller möglich werden – bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Nachbarinteressen und Umweltschutz. Die Regelung ist bis Ende 2030 befristet und wird derzeit in der Praxis getestet.

Ein solcher Antrag für den Bau eines Einfamilienhauses liegt der GV nun vor. 

Nach der Erläuterung des Bauturbos erkundigt sich Frau Küntzer, wann die dreimonatige Frist beginnt.

Herr Goethel erwidert, dass die Frist mit dem Eingang in der GV beginnt.

Herr Mildner weißt daraufhin, dass eine solche Entscheidung nicht leichtsinnig zu treffen sei, da die GV sich mit ihrer Entscheidung binde in gleichen Fällen auch gleich zu entscheiden.

Er schlägt die Fassung eines Grundsatzbeschlusses für den Umgang mit dem "Bauturbo" vor.

Herr Tiroux freut sich über die Möglichkeit des Bürokratieabbaus. Er bittet darum, diese neu gewonnene Möglichkeit nicht zu "überregulieren".


Herr Glaser erläutert kurz, dass der Bauturbo eher für städtische Gebiete gedacht war. Da er aber den ländlichen Kommunen auch zur Verfügung stehe solle man davon gerne Gebrauch machen.

Gegenüber Herr Mildner erklärt Herr Glaser, dass das Gleichheitsgebot in der Gesetzgebung allgemein gültig ist. Ein Grundsatzbeschluss wäre somit nicht notwendig.

Auch Frau Küntzer plädiert für einen Grundsatzbeschluss um baulichen "Wildwuchs" zu vermeiden. Beim vorliegenden Antrag handele es sich beispielsweise um eine Bebauung in der zweiten Reihe gegen welches es bereits jetzt Gegenstimmen in der Bevölkerung gebe. Auch das Thema Zweitwohnsitz in Pinnow solle grundsätzlich geklärt sein.

Anschließend meldet sich Herr Würschnitzer zu Wort. Auch er spricht sich gegen einen Grundsatzbeschluss aus, um die gesetzliche Freiheit durch den Bauturbo nicht einzuschränken. 

Herr Bösel weißt nochmal daraufhin, dass die GV mit dieser neuen Gestaltungsmöglichkeit auch einen große Verantwortung trage. Das sei immer zu bedenken.

Zuletzt meldet sich Herr Helms zu Wort. Er spricht sich für Einzelfallentscheidungen und gegen einen Grundsatzbeschluss aus.

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Kein Beschluss, nur Beratung 

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