27.01.2026 - 8.1 Darstellung der praktischen und rechtlichen Ist...

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Wortprotokoll

Der Bürgermeister informiert:

Am 01.12.2025 wurde der Bürgermeister vom Besitzer des Edeka Marktes informiert, dass der Geschäftsbetrieb zum 31.03.2026 eingestellt wird. Die Mitglieder der Gemeindevertretung wurden umgehend informiert. Eine Woche später hat sich die Gemeindevertretung getroffen. Die Informationen waren bis Dato recht spärlich.

Der Vorgang wurde ans Amt Crivitz übergeben mit der Bitte um rechtliche Würdigung. Zunächst gab es die mündliche Information, dass es kein Vorkaufsrecht gibt.

Dadurch stand fest, dass über die Bestandsimmobilie nicht verfügt werden kann.

Das Geschäft war bereits gelaufen und der Vertrag notariell beglaubigt.

Seit einem Jahr hat der Betreiber des Edeka Marktes sich bemüht einen neuen Kaufmann zu finden. Der Bürgermeister hat Kontakt zu Edeka Nord aufgenommen. Positiv wurde die Kaufkraft und die Konkurrenzlosigkeit gesehen. Die angestrebte Marktanalyse steht derzeit noch aus.

 

Die Amtsvorsteherin informiert:

Es ist ein Irrtum, dass die Gemeinde ein generelles Vorkaufsrecht hat. Der Gesetzgeber gibt einen sehr engen Rahmen gemäß § 24-28 BauGB vor.

Die Voraussetzungen für diese Angelegenheit wurden sich angesehen. Die Fläche im B-Plan Nr. 5A ist nicht als Fläche mit öffentlicher Zweckbestimmung, sondern als Mischgebiet festgesetzt. Ein Vorkaufsrecht kann somit nicht ausgeübt werden.

Diese Fläche ist Bestandteil der 1. Änderung. Die Parkplätze wurden an anderen Stellen ausgewiesen. In einer gemischten Baufläche gemäß § 6 Abs. 2 Bau NVO sind verschiedene Nutzungen möglich (Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen sowie kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie Gartenbaubetriebe).

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001383&TOLFDNR=1034433&selfaction=print