10.03.2026 - 8 Antrag auf Änderung der Grenze des Landschaftss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 10.03.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Der Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag des Bauausschussvorsitzenden der Tagesordnung hinzugefügt. Hintergrund ist der Antrag eines Eigentümers eines Wohnhauses der Bestandsbebauung, welches sich im Außenbereich der Ortslage Pinnow und zudem im Landschaftsschutzgebiet befindet, um eine 2. Wohneinheit zu erweitern. Diesbezüglich müsste die Grenze des Landschaftsschutzgebietes, in welchem sich der Erweiterungsbau befindet, geändert werden. Der Antrag des Eigentümers, wird durch den beauftragten Architekten Herrn Stutz dem Bauausschuss vorgetragen. Dieser weist darauf hin, dass die Aufstellung einer Außenbereichssatzung zur Realisierung des ursprünglichen umfangreicheren Vorhabens nunmehr nicht mehr notwendig ist. Es kann nach dem „Bauturbo (§ 246e BauGB)“ genehmigt werden, sofern die naturschutzrechtlichen Belange (u.a. Herausnahme aus dem LSG) geklärt sind. Die Kostenübernahme aller notwendigen Planungsschritte diesbezüglich, würde durch den Eigentümer/Bauherrn übernommen werden.
Der Bauausschussvorsitzende dankt für die Ausführung des Antrages und weist den Architekten daraufhin, dass über den Antrag in mündlicher Ausführung nicht abgestimmt wird. Zum Vorhaben wurden bereits verschiedene unterschiedliche Anträge eingereicht. Der Antrag ist über eine Beschlussvorlage mit vollständigen Unterlagen inkl. einem mit der UNB abgestimmten Vorschlag zum Umgang mit dem LSG dem Bauausschuss vorzustellen, nur dann kann das Gremium darüber abstimmen bzw. entscheiden.
