25.11.2025 - 9 1. Änderung der Satzung über die öffentliche Fe...

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Wortprotokoll

 Der Bürgermeister übergibt das Wort an den 1. Stellvertreter Herr Czerwonka. Dieser trägt die Beschlussvorlage vor.

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Beschluss:


1. Änderung der Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung der Gemeinde Pinnow

 

   Artikel I

Die Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung der Gemeinde Pinnow vom 29.06.2022 wird wie folgt geändert:

 

  1.                         § 1 der Satzung wird wie folgt ergänzt:

 

 (4) Der Betrieb der öffentlichen Einrichtung von Fernwärmeanlagen zur Versorgung mit Wärme wird zum 30.04.2031 eingestellt.

 

  1.                         § 3 der Satzung wird wie folgt ergänzt:

 

 (3) Das Anschluss- und Benutzungsrecht endet zum 30.04.2031.

 

  1.                         § 5 der Satzung wird wie folgt ergänzt:

 

 (3) Der Anschlusszwang endet zum 30.04.2031.

 

 

  1.                         § 6 der Satzung wird wie folgt ergänzt:

 

 (3) Der Benutzungszwang endet zum 30.04.2031.

 

  1.                         § 7 der Satzung wird wie folgt geändert:
  1. Grundstückseigentümer sind vom Anschluss- und Benutzungszwang vor dem 30.04.2031 nach schriftlicher oder elektronischer Anzeige befreit.
  2. Die Befreiung tritt 4 Wochen nach Zugang der Anzeige bei dem Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz; info@amt-crivitz.de in Kraft.
  3.  Die fachgerechte Trennung und der Rückbau des Hausanschlusses erfolgt nach Abstimmung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Eigenbetrieb Fernwärmeversorgung Pinnow auf Kosten des Grundstückseigentümers.
  4. Nach Beendigung des Anschluss- und Benutzungszwanges endet das Anschluss- und Benutzungsrecht gemäß § 3. Ein Wiederanschluss erfolgt nicht.

 

  1.                         § 11 der Satzung wird wie folgt geändert:

 

Der Anschluss an die Fernwärmeanlagen ist vom Verpflichteten bei der Gemeinde Pinnow über das Amt Crivitz zu beantragen. Bei Neubauten kann der Antrag mit dem Antrag auf Baugenehmigung gestellt werden. Ein Antrag kann nach dem 30.04.2031 nicht mehr gestellt werden.

 

 

    

      Artikel II

Die 1. Änderung der Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung der Gemeinde Pinnow tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage