Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, Herrn Mägerlein sowie die Einwohner/- innen und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Von 13 Gemeindevertretern sind zunächst 11 anwesend. Somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.