18.02.2025 - 7 Beschluss über die Hebesatzsatzung der Gemeinde...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt, die vorliegende Hebesatzsatzung für die Grundsteuer und Gewerbesteuer, mit der Änderung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 537 %.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage