27.05.2025 - 9.2 2. Antrag zur Änderung der Hauptsatzung - Ergän...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
- Datum:
- Di., 27.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Beschluss:
§ 8a der Hauptsatzung "Beauftragte" wird wie folgt geändert:
(1) Die Gemeindevertretung bestellt für die Dauer der Wahlperiode einen ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten. Der Seniorenbeauftragte vertritt die Interessen der älteren und alten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Pinnow. Gemäß Seniorenmitwirkungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern sorgt er für die Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren und ihre aktive Beteiligung am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben und setzt sich für die Verbesserung der Beziehungen zwischen den Generationen ein. Er berät gemeinsam mit dem Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur den Bürgermeister und die Gemeindevertretung in Fragen der Seniorenarbeit.
(2) Die Gemeindevertretung bestellt für die Dauer der Wahlperiode einen ehrenamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten. Der Kinder- und Jugendbeauftragte vertritt die Interessen der Kinder und Jugendlichen der Gemeinde Pinnow. Er setzt sich für die Umsetzung der Kinderrechte sowie für das Wohl der Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern ein. Er wirkt mit, dass die Jüngsten der Gemeinde in ihrer Lebenswelt und in allen für sie wichtigen Themen auf geeignete Weise mitentscheiden können. Der Beauftragte bildet das Bindeglied zwischen den Kindern und Jugendlichen, ihren Eltern, dem Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur, dem Bürgermeister und der Gemeindevertretung.
