25.03.2025 - 9 Badeaufsicht am Goderner Strand

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Wortprotokoll

Herr Tiroux erläutert die Beschlussvorlage und fragt die Gemeindevertreter nach Ihrer Meinung.

Hr. Bösel: In den Jahren 2023 und 2024 wurde probehalber eine Badeaufsicht in den Sommerferien beauftragt. Leider hat es nicht das gewünschte Ergebnis gebracht, beispielsweise, dass die Kinder auch alleine an den Strand gehen. Zudem besteht aus rechtlicher Sicht keine Veranlassung einer professionellen Badeaufsicht.

Hr. Helms: Man sollte die Badeaufsicht stellen, da nicht nur die Kinder, sondern auch die vielen Senioren in der Hauptsaison besser abgesichert sind.

Hr. Tiroux: Der Vertrag deckt nur den ausgewiesenen Bereich ab und die Aufsicht ist nur von 14 – 19 Uhr vor Ort.

Hr. Czerwonka: Man sollte die Schwimmkurse dafür intensivieren und attraktiver machen.

Hr. Schack: Auch vormittags gehen viele baden, wo keine Absicherung gegeben ist.

Herr Tiroux stellt den Beschluss zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

1) Die Gemeindevertretung beschließt keine professionelle Badeaufsicht am Strand durchzuführen.

 

2) Die Gemeindevertretung beschließt, für die Badesaison 2025 eine temporäre Badeaufsicht über externe Dritte an 42 Tagen in der Zeit von 14.00 - 19.00Uhr zu stellen. Die Erfahrungen hieraus werden zum Jahresende 2025 ausgewertet und über eine temporäre Badeaufsicht für die Badesaison 2026 muss bis spätestens März 2026 in der Gemeindevertretung entschieden werden.

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Abstimmungsergebnis für 1):

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

1

1

 

Abstimmungsergebnis für 2):

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

1

9

1

 

 

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